Friday, April 27, 2007

Stuko 20.3.07 Zulassung Pr. Arzneistoffanalytik

Datum des Abschlusses des Praktikums aus ''Arzneistoffanalytik''. Da das Abschlussdatum als Kriterium fir die Reihung zur Aufnahme in die Übungen aus ''Pharmazeutischer Technologie'' herangezogen wird, ergeben sich falsche Reihungen, wenn Studierende die Eintragung eines anderen Abschlussdatums beim Praktikumsleiter erwirken.

Stuko 20.3.07 Fachprüfungen des 1. Semester für Schiefeinsteiger

Unserer Forderung, die Vorlesungen der 1. Semesters für ''Schiefeinsteiger'' alsFachprüfungen anzubieter, wurde stattgeben. Somit können Schiefeinsteiger, die nicht die Gelegenheit hatten die jeweiligen Vorlesungen zu besuchen, alle 7 Prüfungen des l. Studienabschnitts ablegen.

Stuko 20.3.07 Fachprüfungen des 1. Semester für Schiefeinsteiger

Fachprüfungen. Es werden im 1. Semester nun Fachprüfungen, die alle 7 Prüfungen des l. Studienabschnitts umfassen für ''Schiefeinsteiger'' angeboten, die nicht die Gelegenheit hatten die jeweiligen Vorlesungen zu besuchen und hiermit bislang nicht zum Prüfungsantritt berechtigt waren.

Stuko 20.3.07 Zulassung Pr. Identitäts....... biog. Arzneimittel

Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für das Praktikum ''Identitäts- und Reinheitsprüfung biogener Arzneimittel'' 6. Semester

Für dieses Praktikum wurde die Festlegung von Zulassungsvoraussetzungen übersehen. Konkret bedeutet das, dass das Praktikum ''Methoden zur Identifizierung und Charakterisierung arzneistoffliefernder Organismen'' (PR, 5St ; 4. Semester) für die Absolvierung des fortgeschrittenen Praktikums "Identitäts- und Reinheitsprüfung biogener Arzneimittel '' (PR, 5st.; 6. Semester) als Voraussetzung gelten soll .

Stuko 20.3.07 Zulassung Pr. Arzneistoffsynthese

Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für das Praktikum aus

''Arzneistoffsynthese''.

UnserVorschlag, die Vorraussetzungen für „Arzneistoffsynthese“ (Pr.) auf die wesentlichen Vorlesungen und Praktika zu beschränken, wurde abgelehnt, da dies eine wesentliche Änderung des Studienplans bedeutet und dies die Möglichkeiten der Studienprogrammleitung übersteigt.

Härtefälle, also Studierende denen zb. Geschichte oder Anatomie zum Abchluss des ersten Abschnittes fehlt, können sich jedoch bei SPL Viernstein melden, um die Teilnahme für das Praktikum zu erwirken.

Stuko 20.3.07 Änderung d. Vorraussetzungen für Praktika aus Pharmakognsie

Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen aus „Pharmakognosie“:

Für diese LV im 6. Semester:

  • Identitäts- und Reinheitsprüfung biogene Arzneimittel (inkl . Arzneibuchanalytik) (PR, 5st.)
  • Gewinnung und instrumentelle Analytik biogener Arzneimittel (PR, 6st.)
  • Pharmazeutische Qualtität biogene Arzneimittel (PR, 2st.)

sollen die gleichen neuen Voraussetzungen gelten, nämlich :

  • Bio-organische Chemie (VO, 2st.), 3. Semester
  • Pharmazeutische Biochemie (VO, 5st.) 3. Semester (auch schon bisher Voraussetzung!)
  • Morphologic, Anatomie und Systematik arzneistoffliefernder Organismen (VO, 2st,) 3. Semester
  • Methoden zur Identifizierung und Charakterisierung arzneistoffliefernder Organismen (PR, 3st.) 4. Semester .
  • Trenn- und Analysenmethoden organischer Arzneistoffe (VO, 2st.) 4. Semester
  • Arzneistoffanalytik (PR, 11st.) 5. Semester (auch schon bisher Voraussetzung!)
  • Methoden zur Gewinnung und Prüfung biogener Arzneimittel (VO, 3st.) 5. Semester

Die Fachprüfung aus Pharmakognosie (Pharmakognosie I und II VO, insgesamt 8st.), 4. + 5. Semester, ist nunmehr nicht mehr als Voraussetzung nötig. Damit wurde einer längst fällige Vorderung der StV erfüllt.

Stuko 20.3.07 Studienplanänderung: Pr Erste Hilfe

Studienplanänderung:

Das Praktikum 1. Hilfe soll sinnvollerweise in das 2. Semester (Beginn des Semesters) verschoben werden, damit die erworbenen Kenntnisse aus "1. Hilfe" bereits für das chem. Praktikum "Qual. pharm. Analytik" genutzt werden können. Das "Grundpraktikum aus Pharm. Technologie wird zeitlich versetzt nach der"1. Hilfe" stattfinden.

Zulassungsvoraussetzungen für "1. Hilfe":
Grundl der pharm. Technologie
Ring-VO
Allgemeine und anorganisch pharm. Chemie

Zulassungsvoraussetzungen für "Grundpraktikum pharm. Technologie:
Grundl der pharm. Technologie
Ring-VO
Biologie für Pharmazeuten.

Tuesday, January 23, 2007

Stuko 23.1.07 Geschichte der Pharmazie

Auch hier gilt so wie bei allen Lehrveranstaltungen: Man kann Prüfungen nur über jene LVs machen, die man auch gehört haben kann.
Prüfungstermine während der Vo in diesem Semester beziehen sich auf die Vo im WS 06.

Die Profs. ersuchen die Netiquette im Forum des pharmapoint.at einzuhalten.

Stuko 23.1.07 Elektrochemie/Pharmazeutische Bioanalytik

Da die zwei Prüfungen inhaltlich nicht äquivalent sind werden die Prüfungsantritte "Elektrochemie" (alter Plan) bei Antritt zur Prüfung "Pharmazeutische Bioanalytik" nicht mitgenommen.
Man tritt also wieder zum "ersten" Mal an.

Stuko 23.1.07 1. Hilfe & Grundpraktikum pharm. Technologie

Ab WS 07 folgende Vorraussetzungen für 1. Hilfe und Grundpraktikum ph. Technologie:
  • Biologie für Pharmazeuten,
  • RingVo
  • Grundlagen ph. Technologie
1.Hilfe und Grundpraktikum ph. Techn. werden im Semesterplan in das 2. Semester verschoben.

1.Hilfe und Grundpraktikum ph. Technologie werden ab sofort in jedem Semester abgehalten.

Sunday, October 29, 2006

Stuko 18.10. Prüfungstermine Pharm. Chemie

Die Situation ist bereinigt und die Termine sind jetzt wieder für alle prüfungwilligen Studenten offen.

Stuko 28. 10. Ende alter Studienplan

Der alte Studienplan endet am 30.11.08.
Die Studienprogrammleitung weist ausdrücklich daraufhin, dass diese Frist unverrückbar ist.
Sollten noch Prüfungen offen sein, erfolgt automatisch der Umstieg auf den neuen Plan. Wobei der 1. Abschnitt komplett angerechnet wird und für Lehrveranstalltungen des 2. und 3. Abschnitts die Äquivalenzliste gilt.

Bei Umstieg müssen auch die Wahlfächer (23h Wahlfächer, 2h Wahlpflichtfach Pharmakognosie) nachgemacht werden.

Härtefälle (= nur noch sehr wenige Prüfungen) können sich bei Studienprogrammleiter Prof. Viernstein melden, zu gegebener Zeit versteht sich.

stoku 18.10. Gesetzeskunde

Gesetzeskunde alter Plan entspricht Gesetzeskunde neuer Plan.